Du hast vor kurzem eine Wohnung besichtigt, die dir richtig gut gefällt. Nun lauerst du seit ein paar Tagen darauf, dass sich der Vermieter endlich meldet, am besten natürlich mit einer Zusage.
Es ist völlig klar, dass du ungeduldig bist und in Erwägung ziehst, selber noch einmal bezüglich der Wohnung nachzufragen, gleichzeitig aber auch nicht aufdringlich sein willst.
In diesem Beitrag erkläre ich dir, warum es durchaus Sinn machen kann, den Vermieter noch einmal zu kontaktieren. Zudem erfährst du, wie du dabei genau vorgehen und was du vermeiden solltest.
Ist es aufdringlich, noch einmal nachzufragen, ob man die Wohnung bekommt?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt Vermieter, die es aufdringlich finden, wenn man sie nach der Wohnungsbesichtigung noch einmal oder gar mehrfach kontaktiert. Andere sehen die Angelegenheit lockerer oder befürworten es sogar, wenn Kandidaten ihr Interesse untermauern.
Kurzum:
Es hängt zu weiten Teilen von der Persönlichkeit des Vermieters ab.
Welchen Eindruck hat der Vermieter bei der Besichtigung auf dich gemacht? Wirkte er sehr „geschäftlich“ und dementsprechend neutral und distanziert? Dann ist es leider nicht unwahrscheinlich, dass er eine Nachfrage zur Wohnungsvergabe als aufdringlich empfindet.
Demgegenüber macht es einem Vermieter, der dir bei eurem ersten Gespräch einen relativ lässigen, entspannten und vielleicht sogar kollegialen Eindruck vermittelte, vermutlich nichts aus, wenn du dich noch einmal erkundigst, wie es aussieht.
Natürlich ist aber nicht allein ausschlaggebend, wie der Vermieter tickt. Wenn du dich ungeschickt anstellst, findet die Nachfrage wohl so ziemlich jeder aufdringlich. Du hast es also zum Teil auch selber in der Hand, je nachdem, wann und wie genau du nachhakst.
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Warum es sinnvoll sein kann, nochmals nachzuhaken
Mitunter ist es sogar sinnvoll, noch einmal nachzufragen, wie die Dinge stehen.
Stell dir vor, der Vermieter befindet sich gerade mitten drin im Entscheidungsprozess. Er hat bereits eine Vorauswahl getroffen und studiert nun noch einmal die Unterlagen der infrage kommenden Bewerber. Auch du bist dabei.
Während er sich also den Kopf darüber zerbricht, wem er denn zusagen soll, und einfach zu keinem Ergebnis gelangt, weil sich alle gleichermaßen eignen, trudelt plötzlich dein Anruf oder deine Nachricht ein. Gut möglich, dass der Vermieter das als Zeichen wertet und dich wählt.
Das ist selbstverständlich nur ein mögliches Szenario. Es gibt auch viele andere, die weniger gut für dich ausgehen.
Doch eines steht fest:
Indem du dich nach der Wohnungsbesichtigung noch einmal beim Vermieter meldest, unterstreichst du damit, dass du dich wirklich sehr für diese Wohnung interessierst. Wenn du es clever machst, kannst du dir auf diese Weise eventuell einen Vorteil verschaffen.
Es gibt aber logischerweise auch keine Garantie dafür, dass der Vermieter nochmaliges Nachfragen positiv wertet. Letzten Endes kann er es in beide Richtungen auslegen.
Im Zweifelsfall würde ich dir allerdings raten, das Risiko einzugehen und den Vermieter anzurufen oder anzuschreiben. Schließlich musst du ja auch mal wissen, woran du bist – vor allem, wenn du dringend eine neue Wohnung brauchst.
Wie lange sollte man mit der Nachfrage beim Vermieter warten?
Wichtig ist, dass du mit deiner Nachfrage nicht zu früh um die Ecke kommst. Allerdings solltest du auch nicht zu lange warten. Ansonsten ist es womöglich schon zu spät, um mit dem Schritt noch etwas Positives zu bewirken.
Achte also auf ein gutes Timing. Gib dem Vermieter nach der Besichtigung und der Übergabe oder Übermittlung deiner Unterlagen erst einmal ein paar Tage Zeit. Dies gilt insbesondere dann, wenn er beim Termin schon erwähnt hat, dass noch Besichtigungen ausstehen.
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Richtwerte zur groben Orientierung:
Weißt du, wann der letzte Besichtigungstermin für die Wohnung stattfindet? Dann kontaktiere den Vermieter frühestens drei Tage danach.
Weißt du nicht, wann der letzte Besichtigungstermin für die Wohnung stattfindet? Dann warte nach deiner Besichtigung etwa fünf Tage ab, bevor du nachfragst.
Länger als eine Woche solltest du dich nicht gedulden. Tust du es doch und hat sich der Vermieter bis dahin noch immer nicht von sich aus gemeldet, musst du aber wahrscheinlich davon ausgehen, dass die Entscheidung auf einen anderen Bewerber gefallen ist.
Zu welcher Uhrzeit du den Vermieter anrufen oder anschreiben kannst
Wirke seriös. Vermeide es daher, den Vermieter am Wochenende oder werktags zu sehr früher oder sehr später Stunde zu kontaktieren. Das gilt übrigens nicht nur für einen Anruf, sondern ebenso für eine E-Mail oder SMS.
Auch wenn man meinen würde, dass es bei einer schriftlichen Nachricht egal sein sollte, wann man sie verfasst, kann das tatsächlich einen komischen Eindruck erwecken.
Manche Vermieter legen es einem gerne so aus, dass man ein schlechtes Zeitmanagement habe und unzuverlässig sei – obwohl das objektiv betrachtet natürlich totaler Quatsch ist.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, hältst du dich am besten an folgende Faustregeln:
- nur werktags
- frühestens um 8 Uhr
- spätestens um 17 Uhr
- nicht zwischen 11 und 14 Uhr (Mittagspause…)
Wenn du anrufen willst, empfehle ich dir, es eher morgens oder vormittags bis 11 Uhr zu tun. Denn „belästigst“ du den Vermieter in seiner Feierabendzeit, kannst du ihm damit sauer aufstoßen und schneller von der Liste gestrichen werden, als dir lieb ist.
Da du nicht weißt, wann sein Feierabend beginnt, ist für einen Anruf der Vormittag also die unverfänglichste Zeit. Im Falle einer E-Mail bist du natürlicher flexibler und kannst die Nachricht auch nachmittags absenden.
Bei der Nachfrage einen guten Ton wahren
Damit du dir mit deiner Nachfrage nicht selber ein Bein stellst, solltest du einen guten Ton wahren. Das bedeutet aber nicht, dass du sonst wie hochgestochen formulieren musst. Vielmehr geht es darum, dass du stets höflich bleibst.
Sprich den Vermieter am Telefon oder per E-Mail freundlich an und teile ihm in zwei, drei Sätzen dein Anliegen mit. Erkläre, dass du weiterhin an der Wohnung interessiert bist und dich gerne erkundigen willst, wann mit einer Rückmeldung zu rechnen ist.
Ergänze, dass du selbstverständlich auch Unterlagen oder Informationen nachreichen kannst, sollte der Vermieter noch etwas brauchen.
Absolute No-Gos bei der Nachfrage
Es gibt ein paar Dinge, die du bei deiner Nachfrage unbedingt vermeiden musst:
- Frage niemals plump „Bekomme ich die Wohnung?“. Das wirkt fordernd und abstoßend.
- Jammere nicht. Aussagen wie „Ich brauche die Wohnung sooo dringend und musste schon soooo viele Absagen verkraften!“ sind unprofessionell und verschaffen dir keinen Vorteil, meist ist eher das Gegenteil der Fall.
- Sende niemals eine schriftliche Nachricht mit Rechtschreib- und/oder Grammatikfehlern ab.
- Sprich am Telefon nicht wie ein durchgedrehter Wasserfall.
Kreativ sein, um die Chance auf eine Zusage zu erhöhen
Wenn du mutig bist, kannst du deine Nachfrage beim Vermieter auch noch mit einem kleinen Extra würzen, um so vielleicht die Chance auf eine Zusage zu erhöhen.
Frag beispielsweise nach, ob du etwas für die Hausgemeinschaft tun, also etwa eine Hausmeistertätigkeit übernehmen könntest. Es soll Hausverwalter geben, die auf solche „Avancen“ anspringen, wie ich in einem Forum las.
Wichtig:
Unterbreite dem Vermieter einen solchen Vorschlag nur, wenn du ihn dann auch einhalten kannst. Und bringe ihn offen, engagiert und motiviert vor. Es sollte nicht so wirken, als wolltest du den Vermieter bestechen.
E-Mail-Vorlage für deine Nachfrage beim Vermieter
Zum Abschluss habe ich hier noch ein Muster für eine Nachfrage beim Vermieter per E-Mail, die du bei Bedarf einfach verwenden und individuell anpassen kannst.
Sehr geehrter Herr X/Sehr geehrte Frau Y,
ich melde mich wegen der Wohnung in der [Adresse], die bei der Besichtigung am [Datum] einen sehr schönen Eindruck gemacht hat.
Selbstverständlich ist mir bewusst, dass Sie viele Bewerber haben und eine sorgfältige Auswahl Zeit in Anspruch nimmt. Dennoch möchte ich gerne nachfragen, bis wann ich voraussichtlich mit einer Rückmeldung rechnen kann.
Ich bin nach wie vor an der Wohnung interessiert. Sollten Sie Fragen zu meinen Unterlagen haben oder noch weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch unter [Mobilnummer] zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]